26.11.2015 - Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption ist am 26.11.2015 in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Strafbarkeit der §§ 332 Abs. 1 und 3 und 334 StGB, auch im Zusammenhang mit § 335 StGB auf ausländische Bedienstete ausgedehnt, in dem ein neuer § 335a StGB in das Gesetz aufgenommen wurde.
Dieser neue § 335a StGB, sowie die Strafbarkeit nach § 299 StGB bezüglich der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sind aufgrund dieses Gesetzes nunmehr auch Vortaten zur Strafbarkeit nach § 261 StGB und damit auch der Telefonüberwachung zugänglich.
Außerdem wurde die sogenannte "Selbstgeldwäsche" als § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB mit aufgenommen und ist nunmehr strafbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Rechtsanwalt Möthrath.
Wie der SWR berichtet (http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/rp-unternehmen-in-der-pflicht-datentransfers-in-usa-strenger-kontrolliert/-/id=1682/did=16486962/nid=1682/19f5nbr/index.html), hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Kugelmann, die größten 120 Unternehmen in unserem Bundesland angeschrieben und um Auskunft aufgefordert, auf welcher Rechtsgrundlage sie solche Daten in die USA übertragen. Betroffene Firmen sind beispielsweise BASF, Bitburger, Boehringer, Opel in Kaiserslautern, SWR. oder ZDF. Auf der Liste stehen aber auch verschiedene Kliniken und Banken. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz drohen bei unzulässigen Datentransfers Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Die angeschriebenen Firmen müssen nunmehr dem Datenschutzbeauftragten ein datenschutzkonformes Konzept darlegen, wie sie künftig Daten schützen, die sie in die USA übermitteln wollen.
Auch für die rheinland-pfälzischen Unternehmen sind insoweit die in dem Positionspapier der DSK vom 21. Oktober 2015 getroffenen Entscheidungen richtungsweisend. (www.datenschutz-berlin.de/attachments/1150/Positionspapier_DSK.pdf?)
Die am 20. Mai 2015 von der EU verabschiedete 4. Geldwäscherichtlinie soll durch einen Aktionsplan der EU vom 02. Februar 2016 als Reaktion auf die Terroranschläge in Paris von den Mitgliedsstaaten vorzeitig in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Bundesrepublik Deutschland soll dies durch ein Gesetz, welches vom Bundeskabinett am 22.02.2017 verabschiedet wurde. Welche Veränderungen hier zu erwarten sind, wird in einem Artikel dargestellt, der im TaxLegis.de - Magazin 1/2017 veröffentlicht wurde. (Das Magazin im Volltext: http://www.taxlegis.de/index.php/taxlegisde-magazin)
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