Das am häufigsten genannte Argument für eine Beratung im Bereich Datenschutz ist die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die damit zusammenhängende Vermeidung von Haftungsrisiken und Image-schäden. Zweifellos ist dies die zentrale Aufgabe eines Datenschützers, aber eine exzellente Beratung bietet ihrem Unternehmen mehr Vorteile, als Sie bisher vermuten.
Eine gute Datenschutzberatung geht weit über das Bundesdatenschutzgesetz hinaus. Unternehmen obliegen heute einer Vielzahl von Gesetzen, wie z. B. dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Telemediengesetz (TMG) und anderen Bereichen des Informationstechnologierechts (IT-Recht). Je nachdem um welche Branche es sich handelt, sind spezifische Regelungen zu beachten, z. B. im Umgang mit Patientendaten, bei dem Einsatz von Videoüberwachungsanlagen oder bei Datentransfers ins Ausland sowie bei den besonderen Gesetzgebungen für die Kirche. Für kleine, mittelständische und große Unternehmen kann es gleichermaßen schwierig sein, diese komplexen Anforderungen zu durchschauen und in ihren Arbeitsprozessen zu berücksichtigen.
Unsere Berater verfügen als Juristen mit IT-Wissen über eine hochspezialisierte Fachkunde und bilden sich im Bereich Recht und Technik ständig weiter. Damit sind sie in der Datenschutzberatung immer am Puls der Zeit. Sie als Unternehmen profitieren dadurch von einem hohen Datenschutzniveau und gewinnen durch transparente und kalkulierbare Kosten echte Planungssicherheit. Dank ihrer tiefgreifenden Projekterfahrung finden unsere Daten-schutzberater schnell passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen. Bei der Umsetzung der auf Sie zutreffenden gesetzlichen Vorgaben hält er Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Sie gewinnen Freiraum und interne Ressourcen bleiben geschont.
Zertifizierungen, wie z. B. das Datenschutz-Gütesiegel (ULD) oder das europäische Datenschutz-Siegel EuroPriSe (European Privacy Seal) verschaffen Ihnen auf dem nationalen und internationalen Markt einen Vertrauensvorsprung gegenüber Wettbewerbern. Unsere lizenzierten Datenschutz-Auditoren führen Sie durch den anspruchsvollen Zertifizierungs-prozess und sorgen für ein hohes Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen.
Unser Leistungsspektrum im Einzelnen Beispiele:
Für Ihre Fragestellungen über den Umgang mit Beschäftigtendaten bieten Ihnen unsere im Arbeitnehmerdatenschutz erfahrenen Berater praxisorientierte und branchenspezi-fische Lösungen an.
Hierunter fallen z.B.:
Wir unterstützen Sie beim Datenschutz innerhalb einer Konzernstruktur (verbundene Unternehmen § 15 AktG). Mit Ihnen gemeinsam vermeiden bzw. lösen wir Probleme, welche durch einen Mangel (z.B. fehlendes Konzernprivileg) an passgenauen, speziellen gesetzlichen Datenschutzre-geungen für Konzerne bestehen.
Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Beratung unterschiedlich strukturierter und renom-mierter Großkonzerne – mit Niederlassungen im In- und Ausland.
Unser Leistungsspektrum reicht von der Beratung in Einzelfragen bis hin zur Stellung eines externen Konzerndatenschutz-beauftragten für den gesamten Unter-nehmensverbund – einschließlich des Aufbaus einer konzernweiten Datenschutz-organisation. Im internationalen Kontext lotsen wir Sie souverän durch den brisanten Bereich des grenzüberschreitenden Daten-verkehrs. Durch die zentrale Sicherung der Datenschutz-Compliance minimieren Sie Risiken und erhalten ein konzernweites und einheitliches Datenschutzniveau.
Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
Tel. 0049 (0) 6241-938000