Compliance


Compliance bedeutet nach den überwiegenden Definitionen die Einhaltung der für Unternehmen relevanten Gesetze, so dass allein dieser Aspekt in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche, aber auch der Rechtsform und der Größe des Unternehmens zu unterschiedlichen Anforderungen für die Frage der Rechtstreue führt.

 

Darüber hinaus versteht man darunter aber auch die persönlichen Überwachungs- und Organisationspflichten des Unternehmens, also insbesondere des Managements und der Aufsichtsgremien zur Vorbeugung von Rechtsverstößen. In diesem Kontext wird im Rahmen der Compliance der Aufbau und die Betreuung eines wirksamen Compliance-Management-Systems zunehmend von Bedeutung sein.

Criminal Compliance


Die Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften kann, wie der aktuelle VW- Abgasskandal dokumentiert, für ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter erhebliche Probleme mit sich bring- en. Mögliche Folgen von Fehlverhalten im Unternehmen können Geldstrafen und Freiheits-strafen gegen einzelne Perso- nen, als auch Geldbußen gegen das Unternehmen sein - auch wenn ein Unternehmen selbst nicht zu einer Freiheitsstrafe in Deutschland verurteilt werden kann.

 

Regel- und Gesetzesverstöße können in einer zunehmend globalisierten Welt mit einer kaum noch zu überblickenden Regelungsdichte an Vorschriften, Richtlinien, Gesetzen und Ver- ordnungen für ein Unternehmen Risiken mit sich bringen, die im Vorfeld kaum sicher abzu- schätzen sind.

 

In diesem Spannungsfeld setzt strafrechtliche Compliance (sog. Criminal Compliance) an. Diese bezieht sich nicht nur auf typische Wirtschaftsdelikte wie zum Beispiel Steuerhinter- ziehung, Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue. Durch Nichtbeachtung von gesetz-lichen und anderen Vorschriften können auch allgemeine Betriebsunfälle und sonstige Vorfälle den Krisenfall auslösen. Das Unternehmen muss sich daher rechtzeitig auf die Bewältigung eines solchen Krisenfalles einrichten, damit keine unnötigen Haftungsrisiken entstehen oder Strafbarkeitsfallen für Mitarbeiter verbleiben. Strafrechtliche Compliance muss andererseits für das Unternehmen eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation aufweisen, denn es macht keinen Sinn, Geld in Schutzmaßnahmen zu investieren, um sich vor höchst unwahrscheinlichen Er- eignissen abzusichern.

 

Das COMPLIANCEBERATER.TEAM kann Ihnen helfen, im Vorfeld mittels einer Risikoanalyse Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen. Darüber hinaus sind Schulungsmaßnahmen mög- lich, um Mitarbeiter in besonders sensiblen Tätigkeitsbereichen auf strafrechtliche Risiken vor- zubereiten. Im Krisenfall selbst können durch eigene Ermittungen wie zum Beispiel Mit- arbeiterbefragungen und Dokumentensichtungen Aufklärungsarbeit geleistet werden. Eigene Ermittlungen können einem Unternehmen Chancen eröffnen, einer Geldbuße zu entgehen bzw. die Höhe der Geldbuße abzumildern oder eine allzu negative Presseberichterstattung zu vermeiden.

 

Im COMPLIANCEBERATER.TEAM sind mehrere Team-Mitglieder für den Bereich der straf- rechtlichen Compliance zuständig. Je nach Anforderung des Einzelfalls können Ihnen ver- schiedene Team-Mitglieder mit ihrer forensischen Erfahrung wertvolle Hilfe nicht nur bei der Vermeidung eines möglichen, sondern auch bei der Bewältigung eines eingetretenen Krisen- falles, leisten.