Geldwäscheprävention für Immobilienmakler


 

Geldwäscheprävention für Immobilienmakler

 

 

Dauer:  09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Ort:      

  • Inhouse ab 10 Teilnehmern
  • Seminare in Mainz, Mannheim, Ludwigshafen und Worms nach Terminabsprache und je nach Teilnehmerzahl 
  • sonstige Seminarorte nach Absprache

Preis:   

  •  VHB (Bei Inhouse-Seminaren kann ein Pauschalpreis vereinbart werden
  • Bei Seminaren, die durch das Complianceberater.team einschließlich des Mittagessens und der Pausengetränke organisiert werden, steht der Preis in Abhängigkeit vom Seminarort

 Seminarunterlagen:

 

  • Script
  • Script als pdf-Datei auf Datenträger

 

Seminarbeschreibung:

 

Immobilienmakler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG zur Geldwäscheprävention verpflichtet.

Dabei muss der Makler über ein Risikomanagement verfügen, dessen Umfang von der Art und Größe seines Unternehmens abhängig ist.

 

Das Risikomanagement setzt sich aus einer Risikoanalyse und internen Sicherungsmaß-nahmen zusammen. Im Rahmen des Seminars wird aufgezeigt, wie eine soche Risikoana- lyse vorzunehmen ist und wie auf der Grundlage der Analyse die im Gesetz vorgesehenen internen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen sind.

 

In einem weiteren Seminarteil werden die Allgemeinen Sorgfaltspflichten aufgezeigt, sowohl in Bezug auf die Identifikation von Vertragspartnern, als auch deren Vertreter. Insoweit erfolgen auch die erforderlichen maklerspezifischen Auslegungshinweise, für die besonderen Situationen, die zu einem Vertragsabschluss führen können:

 

  • Erbengemeinschaft als Kaufvertragspartei
  • Vertreter mit Generalvollmacht
  • Vertragsabschluss bei vollmachtlosem Vertreter
  • Wohnungseigentümergemeinschaft als Kaufvertragspartei
  • Eingetragene Vereine als Vertragspartner
  • Testamentsvollstrecker als Vertragspartei
  • Zwangsverwalter als Vertragspartei
  • Insolvenzverwalter als Vertragspartei
  • Inländische Behörde als Vertragspartei

 

In diesem Teil des Seminars erfolgt im Weiteren die Erläuterung, wer als wirtschaftlich Berechtigter in Betracht kommt und wie dieser bei natürlichen und juristischen Personen festzustellen ist. Sowie letztlich auch die Befassung mit den Besonderheiten bei politisch exponierten Personen, deren Familienangehörigen oder Personen die diesen bekannter-     maßen Nahe stehen.

 

Ein weiterer Teil befasst sich mit den Meldepflichten gegenüber den Behörden, insbeson- dere der Financial Intelligence Unit, den Folgen von Auskunftsersuchen, sowie dem Vorg-ehen bei Meldungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem temporären Vollzugsver-     bot und den Voraussetzungen der Freistellung von der Haftung.

 

Der letzte Teil des Seminars verdeutlicht die vielfältigen Möglichkeiten bei Pflichtverletzung -en Betroffener eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens zu werden, einschließlich der Systematik der Bußgelder, der Zumessungerwägungen nach § 17 OWiG, sowie dem System der Vermögensabschöpfung.

 

Da sich der Zweck des GwG sowohl auf die Prävention zur Verhinderung von Geldwäsche, als auch der Terrorismisfinanzierung bezieht, wird zudem aufgezeigt, wie durch den Ab- gleich mit den Embargo- und Terrorismuslisten hier ein Abgleich zwischen den potentiellen Vertragspartnern und den Personen erfolgen kann, die in den Liste aufgeführt sind.                 

Download
Infoblatt: Geldwäscheprävention für Immobilienmakler
Das Infoblatt enthält Informatione über das Seminar zur Geldwäscheprävention speziell für Immobilienmakler.
GWG Makler - Infoblatt.pdf
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