Unsere Leistungen im Bereich der Bedarfs- und Risikoanalyse finden Sie nunmehr auf einer eigenen Seite mit dem Titel "Bedarfs- und Risikoanalyse".
Unser Team bietet Ihnen bereits jetzt die Möglichkeit eines unabhängigen Ansprechpartners für Whistle-blowing im Geldwäschebereich, eine Anforderung die erst die 4. EU-Geldwäscherichtlinie erforderlich macht und nunmehr durch § 6 Abs. 5 GwG auch nationales Recht ist. Der Umfang und die Ausgestaltung stehen dabei in Abhängigkeit von Art und Größe des Unternehmens.
Hierzu steht ein spezialisierter Teamkollege zur Verfügung, der nicht in das Geldwäscheaudit eingebunden ist, bzw. auch nicht als externer Geldwäschebeauftragter im Unternehmen bestellt wurde.
Sofern Sie nicht nur an unseren Leistungen zur Geldwäscheprävention, sondern auch an einer Beratung und Betreuung zur Compliance insgesamt, oder Fragen betreffend des Datenschutzes oder einer Whistleblowingstelle haben, sprechen Sie uns an. Unsere Lösungen sind individuell und werden auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.
Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
Tel. 0049 (0) 6241-938000