Sicherheit des Whistleblowers


Das COMPLIANCEBERATER.TEAM gibt zunächst einmal eine Anonymitäts- sowie Vertrau- ensgarantie gegenüber jedem potenziellen Whistleblower ab. Das heißt, der Whistleblower wird gegenüber dem Unternehmen, in welchem diesem die Missstände zur Kenntnis gelangt sind, zu 100% geschützt. Es stellt sich daher die Frage, wie wir einen solchen Schutz der Identität des Whistleblowers gewährleisten können?

 

Dies resultiert aus der Tatsache, dass unser Team lediglich aus in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten besteht. Nachdem Berufsrecht der Rechtsan- wälte, sind diese zum einen gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und darüber hinaus über § 2 BORA zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass ein Mandat beendet wird, was regelmäßig mit der Beseitigung der zur Kenntnis des Whistleblowers gelangten Missstände der Fall sein wird. Somit ist auch nach diesem Zeitpunkt die Ver- schwiegenheit des Rechtsanwaltes nachhaltig gewährleistet.

 

Durch die interne Strukturierung des COMPLIANCEBERATER.TEAMs in der Gestalt, dass alle Rechtsanwälte unabhängig voneinander arbeiten, wobei speziell für das Whistleblowing dauerhaft mindestens ein Rechtsanwalt zuständig ist, wird die Anonymität des Whistleblowers bereits gegenüber den restlichen COMPLIANCEBERATER.TEAM Mitgliedern gewahrt. Somit wird auch gleichzeitig sichergestellt, dass die Identität des Whistleblowers im Rahmen des 5. Stadiums nicht gegenüber dem Unternehmen unabsichtlich offenbart werden kann, da den restlichen COMPLIANCEBERATER.TEAM-Mitgliedern die Person des Whistleblowers tat- sächlich nicht bekannt gegeben wird.

 

Weiterhin ist es uns möglich eine Vertrauensgarantie zugeben. Diese geben wir aus dem Grund, da wir als unabhängige externe Whistleblowingstelle eine besondere Objektivität gewährleisten können. Weiterhin wird durch die unabhängigen internen Organisations-strukturen des COMPLIANCEBERATER.TEAMs ein zusätzliches Maß an Vertrauen bei po- tenziellen Whistleblowern geweckt.