Whistleblowing


Allgemeine Erläuterungen

 

Spätestens seit den Veröffentlichungen von Geheimdienstdokumenten durch Edward Snow- den oder Julian Assange, unter anderem auf der Enthüllungsplattform Wikileaks, ist der Begriff des Whistleblowing in aller Munde. Durch die Enthüllungen von Edward Snowden wurde im Wesentlichen das Ausmaß der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Ge- heimdiensten, überwiegend der US-amerikanischen Geheimdienste, bekannt. Diese Veröffent-lichungen führten letztendlich zu der NSA-Affäre im Jahre 2013., deren Auswirkungen noch bis heute spürbar sind. 

 

Im Mittelpunkt des Geschehens steht der sogenannte Whistleblower, welcher ins Deutsche übersetzt als Hinweisgebers bezeichnet werden kann. Dieser ist eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang bzw. einem der Öffentlichkeit unzugänglichem Bereich an die Öffentlichkeit bringt.

 

Üblicherweise gelingt es dem Whistleblower durch die Veröffentlichung von Informationen, auf Missstände in Unternehmen, in Behörden und in Regierungen hinzuweisen, sei es in strafrechtlicher oder auch in ordnungswidrigkeitenrechtlicher Hinsicht. Zu diesen strafrecht-lichen Missständen zählen im wesentlichen Verbrechen wie Korruption, Insiderhandel, Men- schenrechtsverletzungen sowie Datenmissbrauch. In Zusammenhang mit Edward Snowden ist zudem sicherlich die Spionage als eigene Rechtsverletzung zu nennen.

 

Der berühmteste Whistleblower der siebziger Jahre, Daniel Ellsberg, veröffentliche zudem Dokumente, welche belegten, wie die US-amerikanische Regierung die Öffentlichkeit gezielt über den Vietnamkrieg täuschte. Hierdurch zeigt sich, das Whistleblowing die unter- schiedlichsten Missstände zu Tage fördern kann. Üblicherweise erhält der Whistleblower Kenntnis solcher Missstände an seinem Arbeitsplatz. So auch Edward Snowden, dieser war als Systemadministrator bei einem Beratungsunternehmen beschäftigt, welches im Auftrag der NSA tätig war.

 

Wie auch im Falle von Edward Snowden wird es sich in den meisten Fällen, bei den zur Kenntnis gelangten Informationen, um vertrauliche Daten handeln, deren Veröffentlichung für ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Regierung nicht selten mit einer Rufschädigung und einem enormen Imageschaden verbunden sein wird.

 

Genau an dieser Stelle ist daher auf die Möglichkeit und eine der Gefahren des Whistle-blowing hinzuweisen. Das Whistleblowing gibt Personen, Institutionen oder auch Unter-nehmen die Möglichkeit, mithilfe der Streuung von unwahren Informationen, andere zu diffamieren und somit sich beispielsweise in Bezug auf einen Mitbewerber einen Wett- bewerbsvorteil zu verschaffen, indem man von dem Imageschaden des Mitbewerbers die Erlangung eines mittelbaren Vorteiles erhofft.

 


 

Whistleblowing bei Ihnen?

 

Das Complianceberater.team bietet Ihnen hierzu zwei Möglichkeiten an.

 

  1. Sie nutzen unser elektronisches Hinweisgebersystem, welches wir in Zusammenarbeit mit der Firma Vispato GmbH betreiben.
  2. Eines unserer Mitglieder ist für Ihr Unternehmen als Ombudsman tätig.

Hinweisgebersystem

Durch das Hinweisgebersystem unseres Systempartners Vispato GmbH haben Sie den vollen Nutzen eines gesetzeskonformen Systems, welches in vollem Umfang die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet.

 

Hinzu kommt der Service des Complianceberater.teams, welches durch seine Mitglieder ständig das Hinweisgebersystem überwacht, so dass eingehende Hinweise selbst im Rahmen der engen zeitlichen Vorgaben bei Verstößen gegen die DS-GVO festgestellt und entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Vorgaben von uns geprüft und weiter gegeben werden. 

 

Dabei bieten wir Ihnen an, das Hinweisgebersystem mit den erforderlichen Kategorien für Hinweise auszustatten, die individuell für Ihr Unternehmen benötigt werden.

 

Selbstverständlich kann das Hinweisgebersystem dabei auch mit Ihrem Namen und Firmen-Logo versehen werden.

 

 

Hinweisgebersystem

 

 

Durch das Complianceberater.team erhalten Sie dabei nicht nur die Einrichtung eines solchens Systems, sondern auch die entsprechende Organisation in Ihrem Unternehmen, von der datenschutzrechtlichen Rechtsfolgenabschätzung über etwaige Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat, bis hin zu entsprechenden Leitlinien für die Nutzung des Systems.

 

 

 

Ombudsmann

Nicht jeder Whistleblower möchte seine Informationen über ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen. Der Wunsch, seine Informationen persönlich mitzuteilen, ist nach den Erfahrungen des Complianceberater.teams häufig gegeben.

 

Deshalb bieten wir neben dem elektronischen Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit an, für Sie als Ombudsstelle tätig zu werden.

 

Hier kann im persönlichen Kontakt der Hinweis entgegen genommen werden, wobei die Mitglieder des Teams als Rechtsanwälte der Berufsverschwiegenheit unterliegen, so dass auch bei dieser Form die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt werden kann.

Hinweisgebersystem und Ombudsstelle

Warum nur ein System anbieten?

 

Sie brauchen sich bei dem Complianceberater.team nicht für die eine oder andere Möglichkeit zu entscheiden.

 

Selbstverständlich können beide Systeme auch kombiniert werden. Sie erhalten sowohl die Möglichkeit der Nutzung des Hinweisgebersystems, als auch ein Mitglied des Teams als Obmudsmann, wenn Sie dies wünschen.